Der Grazer Gemeinderat hat nach intensiver einjähriger Arbeit, die Leitlinien für die BürgerInnenbeteiligung beschlossen. Ein erster Schritt zu mehr Transparenz bei Planungsvorhaben der Stadt und ergebnisoffenen Beteilungsprozessen. Der Startschuss für die einjährige Probephase ab Herbst 2014 ist erteilt. In den Entwicklungsprozess der Leitlinien waren MitarbeiterInnen der Verwaltung, interessierte BürgerInnen und VertreterInnen von Bürgerinitiativen, Mitglieder von Interessengemeinschaften und NGO´s, sowie PolitikerInnen aus der Stadtregierung, dem Gemeinderat und den Bezirksvertretungen involviert.
Die Leitlinien gelten als Spielregeln für organisatorische Abläufe bei Planungsvorhaben der Stadt Graz. Sie sollen gewährleisten, dass zukünftig transparent und nachvollziehbar wird:
a. Welche Planungen und Vorhaben der Stadt gibt es,
b. bei welchen kann/soll es Beteiligung geben,
c. wie wird Beteiligung geplant und durchgeführt,
d. was passiert mit Ergebnissen aus Beteiligungsprozessen.
Ziel der Leitlinien ist es, Bürgerinnen und Bürger über größere Vorhaben der Stadt frühzeitig zu informieren und die Bürgerbeteiligung zu standardisieren. Die Beteiligung soll zudem „von unten“ initiiert werden können.
Den Kern der Leitlinien stellt eine „Vorhabensliste“ der Stadt Graz dar. Durch diese sollen die Pläne der Stadt möglichst früh offengelegt werden können. Aus besagter Vohabensliste soll auch hervorgehen, ob eine Bürgerbeteiligung seitens der Stadt geplant ist. Ein wichtiger Punkt wurde aufgrund eines Vorschlags von ÖVP-Bezirksvorsteherstv. Klaus Strobl nachträglich in die Leitlinien mitaufgenommen: Er setzte sich dafür ein, Projekte auch aus der Bezirksebene heraus auf die Vorhabensliste setzen zu können.
Mit dieser Ergänzung wurde der klare Auftrag an Politik und Verwaltung gegeben, „auf Augenhöhe“ mit den Bürgerinnen und Bürgern – auch auf Bezirksebene – zu kommunizieren. Nun besteht die Möglichkeit – für Bürgerinnen via Unterschriftenliste bzw. für den Bezirksrat via Beschluss – Projekte mit Bürgerbeteiligung zu initiieren.
Vorhaben und Planungen der Stadt sind dann für die Vorhabensliste geeignet, wenn diese:
– viele Menschen betreffen – für viele Menschen Symbolbedeutung haben – einen hohen öffentlichen finanziellen Aufwand bedeuten – einen wesentlichen Eingriff in die Umwelt oder die Wohnsituation von Menschen darstellen
Die Euphorie ist groß. Dennoch wird erst nach einem Jahr erkennbar sein, wie ernst es der Stadt Graz und ihren politischen Repräsentanten mit der Bürgerbeteiligung ist. Wir auf Bezirksebene in Jakomini werden von diesem neuen Instrument in jedem Fall Gebrauch machen.